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Airbnb-Arbitrage und Steuern: Warum der Staat dein bester Geschäftspartner ist (ob du willst oder nicht)

Na klar, Airbnb-Arbitrage klingt erst mal nach dem ultimativen Geheimtipp für schnelles Geld – wenn man den ganzen Influencern glaubt, die einem in ihren perfekt beleuchteten TikTok-Videos erzählen, wie sie ohne eigenen Besitz reihenweise Immobilien zu Cashmaschinen umfunktionieren. Klingt sexy, oder? Aber halt, was vergessen die immer zu erwähnen? Richtig: Der Staat will auch was vom Kuchen abhaben! Und zwar mit einer Selbstverständlichkeit, die selbst die mittelalterlichen Zehnt-Eintreiber vor Neid erblassen lässt.

„Steuern? Ach, das bisschen…“

Ja, du hast richtig gehört: Steuern. Die Sache, von der du in der Schule immer nur so am Rande gehört hast. Irgendwie war’s doch damals einfacher, als der arme Bauer nur einen Teil seiner Ernte an den Landlord abgeben musste. Heute läuft das ganz ähnlich, nur dass der „Landlord“ jetzt das Finanzamt ist und es nicht mit Äpfeln und Kartoffeln zufrieden ist. Nein, unser moderner Staat will *Cash* – und zwar einen ordentlichen Teil davon. 

Airbnb und die große Steuerfalle

Also, du hast es gewagt: Du vermietest ein Gästezimmer, eine Besenkammer oder sogar eine komplette Wohnung über Airbnb. Du bist schon am Träumen, wie du mit minimalem Aufwand maximales Einkommen erzielst und dabei lässig am Strand von Bali einen Cocktail schlürfst. Denkste! Spätestens, wenn die ersten 410 Euro Einnahmen überschritten sind, klopft der Staat an und grinst dir freundlich ins Gesicht: „Wo ist mein Anteil?“ Die Antwort darauf ist dann dein Leben als Steuerzahler. Na, freust du dich schon?

Gewerbeanmeldung – oder wie du zum Unternehmer wirst

Für alle, die die „Airbnb-Arbitrage“ fahren wollen, bedeutet das eine klare Sache: Du wirst Unternehmer. Und wie geht das? Ganz einfach! Du mietest fremde Wohnungen und verdienst Geld damit. Da sie nicht in deinem Besitz sind, zählt das als gewerblich – Glückwunsch! Also ab zur Gemeinde und das Gewerbe angemeldet. Danach meldet sich das Finanzamt – freundlich, aber bestimmt – bei dir. Sie schicken dir den steuerlichen Erfassungsbogen, und da ziehst du dann mal blank. Ändern kannst du eh nichts, die wollen ja nur die Infos, um später abzukassieren.

Kleinunternehmerregelung oder gleich die großen Cojones?

Jetzt kommt die große Frage: Startest du erstmal als Kleinunternehmer und spielst auf Sicherheit, oder hast du richtig große Cojones und gehst all-in? Mit der Kleinunternehmerregelung bleibt dir der Spaß mit der Umsatzsteuer erspart – du musst keine einziehen, bekommst aber auch nichts zurück. Klingt erstmal entspannt, bis du merkst, dass du keine Vorsteuer abziehen kannst und die Mehrwertsteuer auf alles, was du kaufst, aus eigener Tasche zahlst. Also blechen, blechen, blechen – und der Staat lacht.

Milchmädchenrechnung à la Airbnb-Arbitrage

Aber du bist hier, um groß rauszukommen, oder? Also weg mit der Kleinunternehmerregelung, rein ins echte Unternehmertum. Sagen wir mal, du vermietest deine Besenkammer im Keller für 100 Euro pro Nacht. Klingt doch nett, oder? Dein Gast zahlt 119 Euro (danke, Mehrwertsteuer!), aber die 19 Euro legst du mal schön zur Seite, denn der Staat wird sie früher oder später einfordern – und der versteht wenig Spaß. Das heißt, am Ende gehören dir eigentlich nur 100 Euro. Aber Moment, gehören die wirklich dir?

Wenn du deine Besenkammer 200 Nächte im Jahr vermietest, hast du 20.000 Euro eingenommen. Doch hier kommt der Clou: Mit Airbnb-Arbitrage sollst du ja nicht nur eine Kammer vermieten, sondern *alle*. Dachboden, Gartenhütte und warum nicht auch die Hälfte deines Bettes – alles für je 100 Euro pro Nacht. Schwupps, bist du bei 80.000 Euro Einnahmen pro Jahr. Läuft doch, oder?

Und dann kommen die Raubritter

Jetzt wäre es natürlich toll, wenn du die 80K direkt auf der Bank parken könntest, aber leider kommt der Staat mit ausgestreckter Hand. Erstmal zahlst du 10.000 Euro Gewerbesteuer, die du nicht umgehen kannst. Von den restlichen 70.000 Euro nimmst du nochmal knapp 20.000 Euro für die Einkommensteuer. Wow, richtig viel übrig bleibt da nicht. Übrigens: Von den 1.000 Euro, die ich hier großzügig unterschlagen habe, kannst du dir gleich einen Steuerberater leisten. Der hilft dir dabei, den Rest deines mühsam verdienten Geldes zu behalten. Wenn du Glück hast, bleiben von deinen 100 Euro pro Nacht am Ende 60 Euro übrig. *Geile Sache.*

Das Beste kommt zum Schluss: Je mehr du verdienst, desto mehr will der Staat

Natürlich steigt der Prozentsatz der Steuern, wenn dein Umsatz steigt – Überraschung! Wenn du statt 100 Euro pro Nacht nun 200 Euro verlangst, bleiben dir am Ende etwas mehr als 100 Euro. Logisch, oder? Aber keine Sorge, das Finanzamt bleibt immer dein treuer Partner, egal wie viel du verdienst. Sie sind immer da, um sicherzustellen, dass du auch ja nicht vergisst, ihnen ihren Anteil zu überweisen. Das ist doch irgendwie beruhigend, oder?

Fazit: Willkommen in der Realität

Klar, es gibt Mittel und Wege, die Steuerlast in Deutschland zu optimieren. Aber das erzählen dir die wenigsten Steuerberater, und ich werde hier sicher nicht alles ausplaudern – ich muss erstmal selbst herausfinden, was ich überhaupt erzählen darf. Airbnb-Arbitrage und Steuern? Eine Lovestory für die Ewigkeit. Der Staat will immer mit dabei sein – ob du willst oder nicht. Aber hey, das ist ja das wahre Abenteuer, oder?

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